Datenschutzbestimmungen für Videoaufzeichnungen bei Verkehrserhebungen

Verkehrserhebungen mit Seitenradar (ohne Video)

Verkehrserhebung mit Seitendarar
Verkehrserhebung mit Seitendarar

Verkehrserhebung mit Miovision (Verkehrskamera)

Verkehrserhebung mit Miovision
Verkehrserhebung mit Miovision (Verkehrskamera)

Erhebungen mit Zählpersonal und/oder Video

Erhebungen (Zählpersonal und/oder Video)
Erhebungen (Zählpersonal und/oder Video)

Zweck von Videoaufzeichnungen

  • Bearbeitung von Aufträgen sowohl der öffentlichen Hand (Bund/Kantone/Gemeinden/Verkehrsunternehmen) zur Erstellung von Verkehrsgutachten (zur Erfüllung derer gesetzlichen Aufgaben, z.B. Planung, Erstellung und Unterhalt der Strassen- und Bahninfrastruktur), als auch Privater (im Rahmen gesetzlich vorgegebener Verfahren wie z.B. Quartierplanungsverfahren).
  • Übliche und effiziente Methode bei Verkehrserhebungen und Zustandserfassungen (Aufnahmen vor Ort mit wenig Personal, Auswertung im Büro mit erhöhter Geschwindigkeit).
  • Bestimmung von Verkehrsbelastungen (Menge pro Fahrzeugkategorie) und Beobachtung des Verkehrsverhaltens (z.B. Verkehrs-/Personenfluss) oder Zustand/Ist-Situation der Infrastruktur.

Einsatz von Videoaufzeichnungen

  • Die Videokameras werden während des Erhebungszeitraums entweder fest am Strassenrand montiert oder auf Fussgängerbereichen mit einem Stativ aufgestellt (vgl. Abbildungen oben).
  • Bei Videofahrten ist die Kamera mit Blick auf den Strassenraum im fahrenden Auto angebracht.
  • Videoaufzeichnungen sind als sogenannte Personendaten zu klassifizieren (ev. Personen oder Kontrollschilder erkennbar) dementsprechend zu behandeln (siehe Kapitel „Umgang“).

Umgang mit Videoaufzeichnungen

  • Es werden nur nicht personenbezogene Daten ausgewertet (Fahrzeugtypen, Fahrzeugmengen, Fussgängermengen, Verkehrsverhalten, Zustand der Strasse etc.). Aus den Auswertungen sowie den darauf basierenden Aussagen sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. 
  • Die Videoaufzeichnungen werden ausschliesslich für die im Auftrag festgelegten Auswertungen verwendet und werden nicht veröffentlicht.
  • Eine Weitergabe der Videoaufzeichnungen ist nur im Einverständnis des Auftraggebers und nur bei Vorliegen einer Datenschutzerklärung möglich. Nach Beendigung des Auftrages werden bei der tribus verkehrsplanung ag alle Aufzeichnungen gelöscht.
  • Weitere Informationen zum Datenschutz:  DATENSCHUTZ